Kampf ums Weltall

Ich habe lange mit dem Rechtsnacholger von Stanislaw Lems Büchern korrespondiert und wir haben schließlich einen Konsens gefunden.

Hier unsere Korrespondenz

Ich hatte sowieso nie vor, die 26. Reise Ijon Tichys einfach nur zu präsentieren, sondern es ging darum darzulegen, was mich an ihr so fasziniert, obwohl er selbst diese Geschichte später zurückgezogen hat. Deshalb greift in diesem Fall das

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 51

Hier steht:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Gleichzeitig habe ich mich auch entschlossen, die Reise im Ganzen zu zitieren, weil sie in meinen Augen nur so die Faszination des Absurden abbilden.

Also auf geht´s zum nächsten Beitrag, in dem vielleicht mancher erstmalig eine Geschichte kennenlernen wird, die er als literarisches Produkt an sich nie mehr erleben kann.