Da klagt ein sächsischer Schüler gegen die Existenz der Kopfnoten auf dem Zeugnis. Das ist wahrlich ein Meisterschuß: Von hinten durch die Brust direkt ins Auge! Ist denn da die Intelligenz des Kläglichen…, ähh ich meine Klagenden noch nicht soweit zu erkennen, daß dies ein Bumerang wird, nein? Wir spielen mal Theater(mit Kopf): Ich bin Unternehmer und interessiere mich für die guten Fachnoten des Schülers, will aber wissen, ob er in meine Firma paßt. Deshalb lade ich ihn ein und frage, wo die Kopfnoten sind. Nun hat der junge Mann zwei Möglichkeiten, entweder er lügt mit der Aussage, in Sachsen gäbe es keine oder er ist ehrlich und sagt: „Die habe ich weggeklagt“. Im ersten Fall werde ich sehr schnell wissen oder erfahren, daß er lügt und im zweiten sehr schnell vermuten, daß er einen Grund dafür hatte. In beiden Fällen würde ich ihn um eine Verhaltenseinschätzung aus der Feder der Schule bitten. Bekomme ich diese undiskutiert, dann ist alles so, als ob es das Problem nie gegeben hätte, bekomme ich sie nicht, dann sage ich: „Ich wünsche ihnen noch viel Erfolg auf ihrem Berufsweg und noch ein Satz mit auf den Weg. Rufen sie uns nicht an. Wir rufen SIE an. Meine Sekretärin bringt sie raus.“ Der Junge hatte einfach vergessen zu klagen, daß ein Arbeitgeber den Bewerber ohne Kopfnoten auch nehmen MUSS.
Tja, der klagende Anwalt hat sein Geld rein.
Hiermit hast du die erste Prüfung bestanden. Außerdem ist zwar fehlerfrei erwünscht, aber nicht zwingend hochdeutsch. Do hättst kenna a als Bayer daherkümma.
Aha, da hab ich dich wieder. Ich bin deiner Umleitung vom Taxiblog gefolgt. Ich hoffe, viele andere tun es mir nach. Habe es mir lange überlegt, ob ich bei einem Sprachwächter kommentieren soll.